AGB`s
Art.1. Copyright
Der Inhalt sowie Fotos sind urheberrechtlich geschützt, es sei denn, die Fotos werden in irgendeiner Form erworben. Für alle Verwendungen, insbesondere Vorführung, Sendung, Bearbeitung und Vervielfältigung bedarf es einer speziellen Bewilligung soweit keine gesetzliche Lizenz besteht. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Art.2. Dargestellte Personen/Fotos
Jedes auf der Seite http://www.pascalanliker.com/ veröffentlichte Portrait von Personen und Gruppen wurde durch den Kunden mittels einer "Einverständniserklärung" freigegeben.
Für die zur Verfügung gestellten Gruppenfotos, haftet die Person, welche für die Gruppe unterschrieben hat. Der Fotograf übernimmt keine Haftung.
2.1 Einverständniserklärung/Nutzungsrecht
2.1.1 Privatkunden
Der Fotograf ist berechtigt, entstandenes Bildmaterial zu eigenen Werbezwecken zu verwenden, sofern eine entsprechende Einwilligung des Auftraggebers vorliegt.
Die Einwilligung zur Nutzung von Bildmaterial erfolgt separat in einer schriftlichen Einverständniserklärung und ist nicht Bestandteil dieser AGB.
Ohne entsprechende Einwilligung erfolgt keine Veröffentlichung von Bildmaterial, auf dem Personen erkennbar sind.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der separat unterzeichneten Einwilligungserklärung.
(06.04.2026; Komplettüberarbeitung)
2.1.2 Gewerbliche Kunden
Inkludiert sind die räumlich und zeitlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte für die Eigenwerbung und Unternehmenskommunikation des Kunden (Website, Social Media, Printmedien, PR). Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für überregionale Werbekampagnen bedarf einer separaten Vereinbarung.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen für die geplante Verwendung einzuholen.
Der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Arbeiten als Referenz für die eigene Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Social Media) zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht oder eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) entgegensteht
(20. August 2026, Art. 2.1.2 Nutzungsrecht der Fotos)
2.2 Events
Durch Zustimmung der Einverständniserklärung zur Verwendung der Fotos zu Publikations-Werbezwecken durch "Fotografie - Pascal Anliker" im Zusammenhang eines Events mit mehreren teilnehmenden Personen, übernimmt der Organisator/Kunden die volle Verantwortung.
2.2 Haftung für die Nutzung der Fotos bei Hochzeiten
Mit Übergabe der Fotos an den Auftraggeber geht die Verantwortung für die weitere Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Fotos auf den Auftraggeber über.
Der Fotograf haftet nicht für Schäden, rechtliche Konsequenzen oder Ansprüche Dritter, die aus der unsachgemäßen, rechtswidrigen oder nicht vereinbarungsgemäßen Nutzung der Fotos durch den Auftraggeber entstehen.
Jegliche Erlaubnis, die Fotos für werbliche Zwecke, Marketing, Werbung oder öffentliche Präsentationen zu verwenden, muss vom Auftraggeber schriftlich erteilt werden. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Nutzung liegt vollständig beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fotos ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte zu verwenden und die geltenden Gesetze, Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.
Änderungen, Bearbeitungen oder Weitergaben der Fotos durch den Auftraggeber erfolgen auf dessen alleinige Verantwortung. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.
Art.3. Zufriedenheits-Garantie
Die Zufriedenheits-Garantie bemächtigt Kunden, deren gewünschte Qualitäten zu erhalten. Bei nichteinhalten, müssen diese durch den Fotografen auf Kosten seinerseits nachbearbeitet bzw. vor Ort neu aufgenommen werden.
Die Zufriedenheits-Garantie erlischt nach:
- 10 Tage nach Erhalt der Dienstleistungen
- oder schriftliche Bestätigung durch den Kunden (Zahlungseingang)
Art.4. Zahlungsabwicklung
4.1 Allgemein
Je nach Auftrag kann sich die Zahlungsmethode ändern, es unterscheidet sich zwischen Gewerblich und Privat.
Privat
- Bar vor Ort
- Vorauskasse
Gewerblich
- Bar vor Ort
- Vorauskasse
- Rechnung (zahlbar innert 14 Tagen)
4.2 Zahlungsabwicklung, Events und Anzahlung laut Vertrag
Die Zahlungsabwicklung für unsere Events erfolgt gemäß den im jeweiligen Vertrag festgelegten Bestimmungen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in der vertraglich vereinbarten Höhe fällig, welche zur verbindlichen Reservierung des Veranstaltungstermins dient. Die restliche Zahlung ist bis zum im Vertrag bestimmten Fälligkeitsdatum zu leisten. Erst nach vollständigem Zahlungseingang besteht Anspruch auf die vollständige Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
Im Falle einer Absage des Events gelten die im Vertrag festgelegten Stornierungsbedingungen. Die geleistete Anzahlung bzw. der vertraglich ausgewiesene Betrag wird nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen nicht erstattet. Wir behalten uns vor, bei nicht fristgerechter Zahlung oder bei einem Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen das Event abzusagen oder zusätzliche Gebühren zu erheben.
(20.11.2025; Neuer Art.4.2)
4.2.1 Hochzeitsfotografie
Gesamthonorar
Das vereinbarte Gesamthonorar ergibt sich aus dem individuellen Vertrag zwischen Auftraggeber und Fotograf.
Zahlungsplan / Vorauszahlung
Die Zahlung des Honorars erfolgt in folgenden Teilbeträgen:
30 % Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss
→ dient zur verbindlichen Reservierung des Hochzeitstermins40 % Zwischenzahlung spätestens 3 Monate vor dem Hochzeitstermin
30 % Restzahlung spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
Kurzfristige Buchungen
Bei Buchungen, die weniger als 3 Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen, ist der Gesamtbetrag in einer Summe oder nach gesonderter Vereinbarung sofort fällig.
Zahlungsverzug
Werden vereinbarte Zahlungsfristen nicht eingehalten, behält sich der Fotograf vor:
Mahngebühren sowie Verzugszinsen zu berechnen
die Leistungserbringung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten
Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen (z. B. Verlängerung der Begleitung, Fotobücher, Zusatzbearbeitungen) werden nach der Hochzeit in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen zahlbar.
Rücktritt
Die Anzahlung wird im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber nicht zurückerstattet, da sie als Ausfallentschädigung dient.
(06.04.2026; Neuer Art. 4.2.1)
Art.5. Kundendaten
5.1 Anfragen/Offerten
Jegliche Daten welche an uns mittels Anfragen oder Kontaktformular eingehen werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn diese werden für Partner von Fotografie - Pascal Anliker zur Erstellung von Kundenaufträgen benötigt (6.2). Diese werden strengvertraulich gehandelt und archiviert um dem Kunden vergangene Aufträge zur verfügung stellen zu können.
5.2 Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Weitergabe von Daten an Partner erfolgt ausschliesslich zur Abwicklung des Kundenauftrags und mit Zustimmung des Kunden.
5.3 Benachrichtigungen
Kunden können sich für den Newsletter bei Aktionen oder Events durch "Fotografie - Pascal Anliker" anmelden. Benachrichtigungen können jederzeit über pascalanliker.info@gmail.com abbestellt oder beantragt werden.
Art.6. Zusatzleistungen
(19.03.2025: Erstellung, Art.6. Zusatzleistungen)
6.1 Externes Shooting
Als externes Shooting werden alle nicht im Studio stattfindenden Shootings bezeichnet. Eine Ausnahme kann durch ein an der selben Adresse des Studios, jedoch ausserhalb stattfindendes Shooting, durch den Fotografen gemacht werden.
Art.7. Zusätzliche Dienstleistungen
7.1 Domains
Domains werden zuvor auf ihre Verfügbarkeit überprüft und werden über uns verwaltet.
Eine einmalige Gebühr von 15 Franken wird für die Aufschaltung der Domain berechnet.
Vertrag
Der Vertrag einer Domain wird nach Zahlungseingang des Kunden abgeschlossen und endet nach einem Jahr sofern der Kunde diese 15 Tage vor Vertragsablauf nicht verlängert. Domains können von Dritten aufgekauft werden und für erhöhte Preise weiterverkauft werden sofern eine Domain wieder freigegeben wird!
7.2 Onlinealbum
Ein Onlinealbum kann auf Wunsch zum jeweiligen Auftrag erstellt werden.
Die Erstellungskosten eines Onlinealbum hängt von der Anzahl Fotos ab und kann leicht variieren. Die jährliche Gebühr für ein Onlinealbum ist unabhängig der Anzahl Fotos (Fixpreis pro Jahr).
1 Jahr / 1 Album: 29.90 Franken
Die Fotos sind geschützt abgelegt und können jederzeit als Original über das Onlinealbum heruntergeladen oder geteilt werden.
Vertrag
Der Vertrag für ein Onlinealbum wird nach Zahlungseingang des Kunden abgeschlossen und verlängert sich automatisch nach einem Jahr weiter sofern der Kunde diese vor Vertragsablauf nicht kündigt (telefonisch, persönlich oder e-Mail).
Upgrade/Downgrade
Ein Upgrade ist jederzeit möglich und wird verhältnismäßig angepasst.
Ein Downgrade oder Löschung ist erst nach Ablauf des Jahres möglich.
Art.8 Occasionsartikel (Kauf/Verkauf)
Auf Occasionsartikel wird keine Garantie gewährt, sofern dies nicht ausdrücklich auf dem Kaufbeleg vermerkt ist.
Beim Verkaufsauftrag von privaten Occasionsartikeln über Fotografie Pascal Anliker wird eine Provision von 12 % erhoben. Davon fliessen 5 % als Spende an die Hilfsorganisation "Help-Some" (www.helpsome.net).
Art. 9 Einräumung von Vergünstigungen bei Bildfreigabe
Wird dem Fotografen freiwillig das Recht zur Nutzung des Bildmaterials für eigene Werbezwecke (Website, Social Media, Print, Portfolio) eingeräumt, kann dem Auftraggeber ein Rabatt gewährt werden. Widerruf: Wird diese Einwilligung später schriftlich widerrufen, entfällt die Geschäftsgrundlage für den Rabatt. Es gilt folgende Rückerstattungsstaffel für die gewährte Vergünstigung:
– Widerruf innerhalb der ersten 2 Monate: 100 % Rückerstattung des Rabatts
– Widerruf im 3. bis 4. Monat: 75 % Rückerstattung des Rabatts
– Widerruf im 5. bis 6. Monat: 50 % Rückerstattung des Rabatts
– Widerruf nach Ablauf von 6 Monaten: Keine Rückerstattung
Nach Widerruf wird das Material für zukünftige Publikationen nicht mehr verwendet. Bereits gedruckte Werbemittel oder veröffentlichte Posts müssen im Rahmen der Zumutbarkeit nicht nachträglich vernichtet werden.
(20.08.2026; Art. 9.2 angepasst).
Art. 10 Fotobox / StoppBox.MAX – Vermietung
(Art. 10 Fotobox – Vermietung hinzugefügt am 12. Oktober 2026)
10.1 Vertragsgegenstand
Fotografie – Pascal Anliker vermietet dem Auftraggeber für den vereinbarten Zeitraum eine Fotobox inklusive der im Angebot bzw. Mietvertrag aufgeführten Komponenten und Leistungen.
Umfang und Ausstattung der Vermietung, insbesondere Fotobox, Kamera, Beleuchtung, Drucker, Verbrauchsmaterial, Requisiten, Hintergrundsysteme, Lieferung, Aufbau, Betreuung und Abholung, richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Mietvertrag.
Die vermieteten Geräte und Zubehörteile bleiben Eigentum von Fotografie – Pascal Anliker.
10.2 Reservation und Mietdauer
Eine Reservation gilt als verbindlich, sobald die Buchung schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde und eine allenfalls vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
Die Mietdauer richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Mietvertrag.
Die vereinbarte Mietdauer darf ohne vorherige Zustimmung von Fotografie – Pascal Anliker nicht verlängert werden.
Eine vorzeitige Rückgabe führt grundsätzlich nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Mietpreises.
10.3 Lieferung, Aufbau und Standort
Sofern Lieferung und Aufbau Bestandteil des gebuchten Angebots sind, erfolgt die Installation der Fotobox am mit dem Auftraggeber vereinbarten Standort.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Standort rechtzeitig zugänglich ist und die für den Betrieb erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Hierzu gehören insbesondere eine ausreichend grosse und ebene Stellfläche sowie eine geeignete Stromversorgung.
Die Fotobox ist vor Feuchtigkeit, Regen, direkter starker Sonneneinstrahlung, aussergewöhnlicher Hitze oder Kälte sowie sonstigen schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen.
Ein Einsatz im Freien ist nur zulässig, wenn dieser vorgängig mit Fotografie – Pascal Anliker vereinbart wurde und ein ausreichender Schutz der technischen Geräte gewährleistet ist.
Kann die Fotobox aufgrund ungeeigneter oder nicht vereinbarungsgemäss bereitgestellter Bedingungen am Veranstaltungsort nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden, besteht kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Mietpreises, soweit die Ursache ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Fotografie – Pascal Anliker liegt.
10.4 Sorgfaltspflicht und Benutzung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fotobox und das dazugehörige Material sorgfältig und ausschliesslich bestimmungsgemäss zu verwenden beziehungsweise verwenden zu lassen.
Der Mieter hat nach Schweizer Mietrecht die gemietete Sache sorgfältig zu gebrauchen. Fedlex
Es ist insbesondere nicht gestattet, technische Komponenten eigenmächtig zu öffnen, zu verändern, umzubauen, zu demontieren oder Einstellungen an Hard- oder Software vorzunehmen, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen oder mit Fotografie – Pascal Anliker abgesprochen wurde.
Getränke, Lebensmittel und andere Flüssigkeiten sind von der Fotobox sowie deren elektronischen Komponenten fernzuhalten.
Festgestellte Beschädigungen oder technische Störungen sind Fotografie – Pascal Anliker unverzüglich mitzuteilen.
10.5 Beschädigung, Verlust und Diebstahl
Der Auftraggeber haftet im gesetzlichen Umfang für Schäden an der Fotobox und dem mitvermieteten Zubehör, die während der Mietdauer durch eine Verletzung seiner vertraglichen Sorgfalts- oder Obhutspflichten verursacht werden.
Dies gilt insbesondere für Schäden aufgrund unsachgemässer Bedienung, Sturz, Flüssigkeiten, Witterungseinflüssen, eigenmächtiger Veränderungen oder einer nicht vertragsgemässen Nutzung.
Soweit dem Auftraggeber das Verhalten von Personen, denen er die Benutzung der Fotobox ermöglicht, rechtlich zuzurechnen ist, haftet er auch für daraus entstehende Schäden.
Normale Abnutzung infolge vertragsgemässen Gebrauchs wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.
Bei Verlust, Diebstahl oder erheblicher Beschädigung ist Fotografie – Pascal Anliker unverzüglich zu informieren. Bei Diebstahl kann zusätzlich eine polizeiliche Anzeige verlangt werden.
Für ersatzpflichtige Schäden können die tatsächlichen Reparaturkosten beziehungsweise bei wirtschaftlich nicht sinnvoller Reparatur der Zeitwert oder die erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten unter Berücksichtigung des Alters und Zustands des Geräts geltend gemacht werden.
10.6 Technische Störungen und Ausfall
Fotografie – Pascal Anliker stellt die Fotobox grundsätzlich in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung.
Trotz sorgfältiger Vorbereitung können technische Störungen, beispielsweise an Kamera, Blitzgerät, Drucker, Computer, Software oder Datenverbindungen, nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Bei einer technischen Störung ist Fotografie – Pascal Anliker unverzüglich zu informieren und es ist, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Fehlerbehebung zu geben.
Kann eine Störung während der Veranstaltung behoben werden, besteht für die Dauer einer nur geringfügigen Beeinträchtigung grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung.
Bei einer erheblichen, von Fotografie – Pascal Anliker zu vertretenden Einschränkung richtet sich eine allfällige Preisreduktion nach Dauer und Umfang des Ausfalls.
Bei einem vollständigen, von Fotografie – Pascal Anliker zu vertretenden Ausfall der Fotobox kann der auf die ausgefallene Leistung entfallende Mietpreis ganz oder teilweise zurückerstattet werden.
Eine weitergehende Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.7 Drucker, Ausdrucke und Verbrauchsmaterial
Ist der Sofortdruck Bestandteil des gebuchten Pakets, richtet sich der Umfang des enthaltenen Druckmaterials nach dem jeweiligen Angebot oder Mietvertrag.
Zusätzlich gewünschte Ausdrucke oder zusätzlich benötigtes Verbrauchsmaterial können separat verrechnet werden, sofern dies vorgängig vereinbart wurde oder sich aus dem gebuchten Tarif ergibt.
Eine bestimmte Anzahl Ausdrucke ist nur geschuldet, wenn diese im Angebot oder Vertrag ausdrücklich zugesichert wurde.
Farb-, Helligkeits- und Darstellungsabweichungen zwischen Bildschirmansicht und Ausdruck stellen innerhalb technisch üblicher Toleranzen keinen Mangel dar.
10.8 Fotos, Bilddaten und Datenschutz
Beim Betrieb der Fotobox können Fotos und damit Personendaten der teilnehmenden Personen bearbeitet und gespeichert werden.
Die Bearbeitung erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Personendaten dürfen nur für einen bestimmten und erkennbaren Zweck bearbeitet werden und sind zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe für eine weitere Aufbewahrung bestehen. Fedlex
Der Auftraggeber hat die Teilnehmer seiner Veranstaltung angemessen darüber zu informieren, wenn durch die Nutzung der Fotobox Fotos erstellt, gespeichert, ausgedruckt oder über eine Onlinegalerie beziehungsweise Downloadfunktion zur Verfügung gestellt werden.
Fotografie – Pascal Anliker informiert über die für die jeweilige Dienstleistung relevante Datenbearbeitung entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten. Das DSG verlangt insbesondere Informationen über Verantwortlichen, Bearbeitungszweck und gegebenenfalls Empfänger von Personendaten. Fedlex
Eine Veröffentlichung oder Verwendung von erkennbaren Personenaufnahmen durch Fotografie – Pascal Anliker für eigene Werbezwecke erfolgt nicht allein aufgrund der Fotobox-Miete. Hierfür gelten die Bestimmungen gemäss Art. 2 beziehungsweise einer separat erteilten Einwilligung.
10.9 Onlinegalerie und digitale Übermittlung
Sofern eine Onlinegalerie, ein Download oder eine sonstige digitale Bereitstellung Bestandteil des gebuchten Pakets ist, gelten die im Angebot oder Vertrag genannten Bereitstellungs- und Aufbewahrungsfristen.
Der Auftraggeber ist für die sichere Aufbewahrung der von ihm heruntergeladenen Dateien selbst verantwortlich.
Nach Ablauf einer vereinbarten Bereitstellungsfrist besteht kein Anspruch auf dauerhafte Onlineverfügbarkeit der Fotos, sofern keine separate Archivierungsleistung vereinbart wurde.
10.10 Stornierung durch den Auftraggeber
Sofern im individuellen Angebot oder Vertrag keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten für die Fotobox folgende Bedingungen:
mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 20 % des vereinbarten Mietpreises
15 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
8 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 %
7 Tage oder weniger vor dem Veranstaltungstermin: 100 %
Bereits tatsächlich angefallene und nicht mehr stornierbare Fremd- oder Individualkosten können zusätzlich verrechnet werden, sofern sie nicht bereits in der Stornierungsentschädigung enthalten sind.
Allfällige ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Vermietung für denselben Termin sind angemessen zu berücksichtigen.
Die Stornierung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
10.11 Rückgabe
Die Fotobox sowie sämtliches mitvermietetes Zubehör sind nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer vollständig und in einem dem vertragsgemässen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben.
Das entspricht ausdrücklich Art. 267 OR. Eine pauschale Entschädigung bei Rückgabe, die über die Deckung eines tatsächlichen Schadens hinausgeht, ist gesetzlich problematisch beziehungsweise nach Art. 267 Abs. 2 OR nichtig. Fedlex
Fehlende oder beschädigte Bestandteile sowie ausserordentlicher, durch nicht vertragsgemässe Nutzung verursachter Reinigungs- oder Reparaturaufwand können nach tatsächlichem Aufwand verrechnet werden.
Bei verspäteter Rückgabe können daraus nachweislich entstehende zusätzliche Kosten oder Ausfallschäden in Rechnung gestellt werden.
10.12 Höhere Gewalt und vom Auftraggeber nicht beeinflussbare Ereignisse
Kann eine Veranstaltung aufgrund aussergewöhnlicher, von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht wie vereinbart durchgeführt werden, bemühen sich die Parteien vorrangig um eine einvernehmliche Verschiebung des Miettermins.
Ein Anspruch auf kostenlose Verschiebung oder vollständige Rückerstattung besteht nur, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bereits angefallene, nicht rückerstattbare Kosten können berücksichtigt werden.
10.13 Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend zu diesem Artikel gelten insbesondere die allgemeinen Zahlungsbestimmungen gemäss Art. 4, die Datenschutzbestimmungen gemäss Art. 5 sowie die Bestimmungen über Bild- und Nutzungsrechte gemäss Art. 2 dieser AGB.
Abweichende Regelungen in einem individuell abgeschlossenen Mietvertrag oder einer schriftlichen Offerte gehen diesen allgemeinen Bestimmungen vor.